Kosten
Wird Osteopathie von der Krankenkasse bezahlt?
Grundsätzlich gehört Osteopathie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch nehmen immer mehr Krankenkassen die Osteopathie im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung in ihr Portfolio auf.
Von privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen werden die Kosten je nach vereinbarten Konditionen häufig vollständig übernommen.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist meist, dass der behandelnde Osteopath eine nach den BAO-Richtlinien erfolgte Ausbildung absolviert hat sowie Mitglied in einem Verband ist. Ich erfülle diese notwendigen Voraussetzungen.
Bitte erkundigen Sie sich, ob und in welcher Höhe Sie eine Erstattung erwarten können. Evtl. brauchen Sie ein Rezept vom Arzt zur Vorlage bei der Kasse.
Weitere Informationen zur Erstattung osteopathischer Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme (ohne Gewähr).
Honorar
Die Preise orientieren sich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Das Honorar ergibt sich aus der Behandlungsdauer.
Bar-Zahlungen sind bei mir in der Praxis nicht möglich. Sie erhalten die Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag innerhalb von 7 Tagen.
Osteopathie
Die Erstbehandlung dauert immer 60 Minuten. Folgebehandlungen dauern 45 Minuten.
60 Minuten werden mit 130 € berechnet.
45 Minuten werden mit 108 € berechnet.
Physiotherapie / Manuelle Therapie
30 Minuten werden mit 72 € berechnet.
Ausfallgebühr
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen? Kein Problem. Sie können Termine bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen. Auf diese Weise kann der Termin anderweitig vergeben werden.
Nicht abgesagte oder zu spät abgesagte Termine muss ich mit einer Ausfallgebühr von 50,- € in Rechnung stellen.